Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heiztastic — eine Marke der Fixtastic GmbH
Stand: September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der

Fixtastic GmbH
Edtstraße 12, 4060 Leonding, Österreich
FN 621849i, Landesgericht Linz
UID-Nr. ATU80345119
Telefon +43 720 986 428 · office@heiztastic.at · www.heiztastic.at

— im Folgenden „Heiztastic“ — und ihren Kundinnen und Kunden.

1.2 Heiztastic ist eine Marke der Fixtastic GmbH. Vertragspartner ist ausschließlich die Fixtastic GmbH.

1.3 Diese AGB gelten für Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Stromspeichern, Ladeinfrastruktur und zugehörigem Zubehör sowie für Wartungs- und Serviceleistungen.

1.4 Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn Heiztastic ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

1.5 Verbraucherin oder Verbraucher im Sinne dieser AGB ist, wer den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 1 KSchG). Bestimmungen dieser AGB, die Verbraucher benachteiligen würden, gelten diesen gegenüber nicht.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Angebote von Heiztastic sind ab Angebotsdatum einen Monat gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.

2.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Heiztastic zustande oder dadurch, dass Heiztastic mit der Ausführung beginnt.

2.3 Angaben in Prospekten, auf der Website und in Datenblättern sind Beschreibungen, keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften, soweit sie nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht wurden.

2.4 Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie für die Kundin oder den Kunden zumutbar sind und Leistung, Qualität und Verwendungszweck nicht beeinträchtigen. Ein Wechsel auf ein gleichwertiges oder höherwertiges Fabrikat ist zulässig, wenn das angebotene Produkt nicht verfügbar ist; Heiztastic informiert darüber vorab.

3. Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume

3.1 Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume von Heiztastic geschlossen — insbesondere, wenn Sie bei einem Beratungs- oder Vor-Ort-Termin bei sich zu Hause unterzeichnen —, steht Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu.

3.2 Wird der Vertrag in den Geschäftsräumen von Heiztastic geschlossen, besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

3.3 Frist. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Bei Kaufverträgen beginnt sie mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Besitz genommen haben; bei Dienstleistungs- und Werkverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.4 Ausübung. Zum Rücktritt genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) an Fixtastic GmbH – Heiztastic, Edtstraße 12, 4060 Leonding, office@heiztastic.at. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, müssen es aber nicht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.

3.5 Folgen. Treten Sie fristgerecht zurück, erstattet Heiztastic alle bereits erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, und zwar über dasselbe Zahlungsmittel, das Sie verwendet haben.

3.6 Vorzeitiger Leistungsbeginn. Soll mit Lieferung oder Montage bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden, ist dafür Ihr ausdrückliches Verlangen auf einem dauerhaften Datenträger erforderlich. Treten Sie danach zurück, haben Sie für die bis dahin erbrachten Leistungen anteiligen Wertersatz zu leisten.

3.7 Ausnahme. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Waren, die nach Ihren Spezifikationen angefertigt oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 Z 3 FAGG).

Muster-Widerrufsformular

Nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten.

An Fixtastic GmbH – Heiztastic, Edtstraße 12, 4060 Leonding, office@heiztastic.at

Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ______________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________
Name der Verbraucherin / des Verbrauchers: ______________________
Anschrift: ______________________
Datum: ______________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________

(*) Unzutreffendes streichen.

4. Leistungsumfang und Mitwirkung

4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich angeführt: Baumeister-, Stemm-, Grab-, Maler- und Verputzarbeiten, Gerüste, Entsorgung von Altanlagen und Bauschutt sowie behördliche Bewilligungen.

4.2 Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass

  • der Montageort zum vereinbarten Termin frei zugänglich und geräumt ist,
  • Strom und Wasser am Montageort unentgeltlich zur Verfügung stehen,
  • die baulichen, statischen und elektrotechnischen Voraussetzungen erfüllt sind,
  • Unterlagen zur Bestandsanlage, zum Zählpunkt und zur Elektroinstallation vorliegen,
  • erforderliche Zustimmungen Dritter (Eigentümergemeinschaft, Vermieter, Denkmalschutz) eingeholt sind.

4.3 Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt und entsteht dadurch Mehraufwand, wird dieser nach den jeweils gültigen Regiesätzen verrechnet. Heiztastic weist auf absehbaren Mehraufwand vor dessen Anfall hin.

4.4 Zeigen sich nach Auftragserteilung Umstände, die bei der Begehung nicht erkennbar waren und die Ausführung wesentlich verteuern, informiert Heiztastic unverzüglich. Die Kundin oder der Kunde kann dann innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind angemessen abzugelten.

5. Preise und Zahlung

5.1 Alle Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich Umsatzsteuer.

5.2 Es gilt der im unterzeichneten Angebot vereinbarte Zahlungsplan.

5.3 Rechnungen sind ohne Abzug nach Maßgabe der im unterzeichneten Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Zahlung fällig.

5.4 Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % p. a. (§ 1000 ABGB). Weitergehende Ansprüche auf Ersatz notwendiger und zweckentsprechender Betreibungskosten bleiben unberührt; deren Höhe muss in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

5.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist Verbrauchern im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Heiztastic sowie bei rechtlich festgestellten oder anerkannten Forderungen jedenfalls möglich.

6. Termine und Verzögerungen

6.1 Angegebene Liefer- und Montagetermine sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, voraussichtliche Termine.

6.2 Heiztastic hat Verzögerungen nicht zu vertreten, die auf höherer Gewalt, Lieferkettenstörungen, behördlichen Verfügungen oder auf der Bearbeitungsdauer bei Netzbetreibern und Förderstellen beruhen. Heiztastic informiert unverzüglich und nennt einen neuen Termin.

6.3 Verbraucherrechte bei Verzug — insbesondere das Recht, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten — bleiben unberührt.

7. Förderungen

7.1 Förderungen werden ausschließlich von Bund, Ländern, Gemeinden oder sonstigen Stellen vergeben. Heiztastic ist an der Entscheidung nicht beteiligt.

7.2 Heiztastic unterstützt auf Wunsch bei der Antragstellung und stellt die dafür nötigen Unterlagen und Bestätigungen bereit.

7.3 Heiztastic schuldet weder die Zusage noch eine bestimmte Höhe noch einen bestimmten Auszahlungszeitpunkt einer Förderung. Der vereinbarte Werklohn ist unabhängig davon in voller Höhe fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

8. Netzanschluss und Zählpunkt

8.1 Anmeldung, Genehmigung und Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber sowie ein allfälliger Zählertausch liegen in dessen Verantwortung.

8.2 Heiztastic übernimmt die technische Anmeldung, soweit vereinbart, haftet jedoch nicht für Fristen, Auflagen oder Entscheidungen des Netzbetreibers.

8.3 Kann eine Anlage aus Gründen, die beim Netzbetreiber liegen, nicht oder nur eingeschränkt in Betrieb genommen werden, berührt das den Vergütungsanspruch für die erbrachten Leistungen nicht.

9. Abnahme

9.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Über sie wird ein Protokoll erstellt, in dem allfällige Mängel festgehalten werden.

9.2 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Heiztastic behebt sie unverzüglich.

9.3 Nimmt die Kundin oder der Kunde die Anlage in Benutzung, ohne dass ein Protokoll erstellt wurde, gilt die Leistung 14 Tage nach Inbetriebnahme als abgenommen, sofern nicht innerhalb dieser Frist Mängel gerügt werden.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Heiztastic.

10.2 Der Eigentumsvorbehalt erlischt, soweit gelieferte Teile durch den Einbau untrennbar Bestandteil der Liegenschaft werden.

11. Gewährleistung

11.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen: zwei Jahre für bewegliche Sachen, drei Jahre für unbewegliche Sachen, jeweils ab Übergabe.

11.2 Für Waren mit digitalen Elementen — etwa Wechselrichter, Speicher und Regelungen mit App-Anbindung — gelten die Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) einschließlich der Aktualisierungspflicht.

11.3 Die Kundin oder der Kunde kann Verbesserung oder Austausch verlangen; sind beide unmöglich oder unverhältnismäßig, besteht Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung.

11.4 Herstellergarantien — etwa Leistungsgarantien auf Module oder verlängerte Garantien auf Wechselrichter und Speicher — sind freiwillige Zusatzleistungen der Hersteller und bestehen neben der gesetzlichen Gewährleistung. Sie schränken diese nicht ein.

11.5 Nicht von der Gewährleistung erfasst sind Schäden durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Eingriffe, unterlassene Wartung, Überspannung, Blitzschlag, Hagel, Frost, Tierverbiss oder sonstige äußere Einwirkungen.

12. Haftung

12.1 Heiztastic haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

12.2 Für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit wird gegenüber Unternehmern die Haftung ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten bestehen, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

12.3 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

12.4 Ertrags- und Einsparungsangaben. Angaben zu Stromerträgen, Jahresarbeitszahlen, Autarkiegraden, Amortisationszeiten und Energiekosteneinsparungen sind Prognosen auf Basis von Simulationswerten und Erfahrungswerten. Sie hängen von Wetter, Nutzungsverhalten, Gebäudezustand und Energiepreisen ab und stellen keine zugesicherte Eigenschaft und keine Garantie dar.

13. Wartung, Fernzugriff und Monitoring

13.1 Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen sind regelmäßig zu warten. Wartungsverträge werden gesondert vereinbart.

13.2 Nutzt die Kundin oder der Kunde eine Monitoring-App, erfolgt die Datenübertragung über die Systeme des jeweiligen Herstellers. Verfügbarkeit und Funktionsumfang richten sich nach dessen Bedingungen.

13.3 Ein Fernzugriff durch Heiztastic zu Service- und Störungszwecken erfolgt nur mit Zustimmung der Kundin oder des Kunden.

14. Datenschutz

Heiztastic verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung unter www.heiztastic.at.

15. Streitbeilegung

Heiztastic ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

16.2 Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich bleibt der Gerichtsstand nach § 14 KSchG maßgeblich.

16.3 Gegenüber Unternehmern gilt das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

17.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.